PNOG-Referentenentwurf

Warum jetzt gehandelt werden muss

Der PNOG-Entwurf ist noch kein beschlossenes Gesetz. Aber er zeigt eine Richtung, die die häusliche Pflege, Pflegeberatung und zukünftige Pflegebegleitung grundlegend verändern kann.Genau deshalb braucht es jetzt eine fachliche Stimme aus der unabhängigen Beratungspraxis.

Aus Beratung wird Begleitung — aber wie?

 

Der Entwurf sieht vor, Pflegeberatung stärker zu einer präventionsorientierten Pflegebegleitung weiterzuentwickeln. Das kann eine Chance sein: für frühere Unterstützung, stabilere Versorgungsarrangements und bessere Entlastung von Angehörigen.

Gleichzeitig entstehen wichtige Fragen:

  • Wie wird Pflegebegleitung praktisch umgesetzt?
  • Wer darf Pflegebegleitung durchführen?
  • Welche Rolle spielen unabhängige Pflegeberaterinnen und Pflegeberater?
  • Was passiert mit den bisherigen Beratungsbesuchen nach §37.3?
  • Wie wird Qualität gesichert?
  • Wie verhindern wir zusätzliche Bürokratie?

BuPuP will diese Fragen nicht aus Angst stellen, sondern aus Verantwortung.

Wir begrüßen den Gedanken, Pflegebedürftige und Angehörige früher, kontinuierlicher und präventiver zu unterstützen.

Aber eine neue Struktur darf nicht allein aus Verwaltungs- oder Systemperspektive entstehen.

Die unabhängige Pflegeberatung kennt die Realität in den Familien. Sie kennt Versorgungslücken, Überforderung, regionale Unterschiede, fehlende Angebote, komplizierte Antragswege und den tatsächlichen Unterstützungsbedarf.

Dieses Wissen muss Teil der Ausgestaltung werden.

Pflegebegleitung ja — aber nicht ohne die Praxis.

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